Corona: Update Kita-Schließungen Januar

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Wie bereits angekündigt wurde die Kita-Schließung für Bayern bis einschließlich 31. Januar verlängert.

Eine Notbetreuung ist nur zulässig für:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Auszug aus dem 383. Newsletter Kinderbetreuung des StMAS

Außerdem verweisen wir auf folgende Hinweise des StMAS:

"Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir Ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.

[...]

Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung."

Auszug aus dem 383. Newsletter Kinderbetreuung des StMAS

 

Wenn Sie die Notbetreuung ab Montag, den 11. Januar in Anspruch nehmen wollen:

Bitte senden Sie eine Mail mit:

  • Name des Kindes
  • besuchte Kita
  • in welcher Zeit wollen Sie die Notbetreuung am Montag in Anspruch nehmen

Bitte senden Sie die Mail an kita-corona@asblauf.de, wenn Sie am Montag, den 11. Januar die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen. Eine weitere Meldung für die folgenden Tage erfolgt direkt über die Kita.

 

Bitte beachten Sie, dass das oberste Ziel die Vermeidung von Kontakten ist. Sollten mehr als 1/3 der Kinder angemeldet werden, die die Kita regulär besuchen, behalten wir uns vor, eine schriftliche Bestätigung über Ihren Bedarf einzufordern.

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