Corona: Testpflicht für Reise-Rückkehrer

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Das Bayerisches Staatsministerium möchte mit folgender Mitteilung noch einmal auf die aktuelle Testpflicht für Reise-Rückkehrer hinweisen. Bitte legen Sie einen entsprechenden Test vor Ihrer Rückkehr in die Kita unaufgefordert bei uns vor. Vielen Dank.

"Liebe Eltern,
der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrer/innen beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bereits jetzt gilt für Einreisende aus Risikogebieten eine strenge Quarantänepflicht. Diese wird durch die Testpflicht weiter verschärft. Alle Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise nach Bayern ein negatives Testergebnis bei der für sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Der Test kann auch schon im Ausland vorgenommen werden, darf aber bei der Einreise nach Bayern nicht älter als 48 Stunden sein. Testmöglichkeiten gibt es in Bayern unter anderem an den Flughäfen, aber auch in kommunalen Testzentren.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Dieses hat dort hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung und zur Testpflicht für Reiserückkehrende zusammengestellt: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Wir bitten Sie, Ihr negatives Testergebnis auch der Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung oder Ihrer Kindertagespflegeperson unaufgefordert vorzulegen, sofern Sie sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Dies dient dem Schutz der Betreuungspersonen und auch der anderen Kinder und Familien. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sind berechtigt, den Nachweis über das negative Testergebnis entsprechend einzufordern. Bitte denken Sie daher daran, eine Kopie oder einen Screenshot
von dem Testergebnis zu machen, bevor Sie dieses der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.
Wir bedanken uns vorab recht herzlich für Ihre Mithilfe, die Verbreitung des Corona-Virus zu
verringern!"

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